Zutritt zur Häuselgrundhalle Zuzenhausen
Der Zutritt zur Häuselgrundhalle für den allgemeinen Übungs- und Trainingsbetrieb ist damit für Personen ab 6 Jahren nur nach Vorlage eines Impf-,Genesenen- oder PCR-Testnachweises zulässig. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr aus.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind:
- Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen
- Personen , die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich)
- Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommision(StiKo) gibt
- Schwangere und Stillende
Dieser Personenkreis muss einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler einer Grundschule, einer weiterführenden Schule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums oder einer Berufsschule müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Hier reicht die Vorlage des Schülerausweises, eine Schulbescheinigung oder sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule aus.
Für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Wie bisher ist eine Erhebung der Kontaktdaten durchzuführen.
Wir bitten die aktuellen Vorgaben und die üblichen Hygienemaßnahmen zum Schutz aller Vereinsmitglieder zu beachten.
Gemeinde Zuzenhausen